Stimmrechtsmitteilungen

Gemäß §§ 33ff Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) hat derjenige, der bestimmte Prozentsätze der Stimmrechte an einem inländischen Emittenten erreicht, über- oder unterschreitet, dies unverzüglich, spätestens innerhalb von vier Handelstagen dem Emittenten und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) mitzuteilen.

Die Aurubis AG ist nach § 40 Abs. 1 WpHG verpflichtet, diese Stimmrechtsmitteilungen zu veröffentlichen. Dies erfolgt über die DGAP (Deutsche Gesellschaft für Ad-hoc-Publizität mbH).

Unsere Stimmrechtsmitteilungen gemäß §§ 33ff Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) finden Sie hier.

Eine Übersicht über die Aktionärsstruktur können Sie dem aktuellen Geschäftsbericht entnehmen.

Wir bitten Aktionäre, die verpflichtet sind, der Aurubis AG eine Veränderung von Stimmrechtsanteilen mitzuteilen, die entsprechende Mitteilung an folgende Adresse zu senden:

Aurubis AG
Konzernrechtsabteilung
Hovestraße 50
D-20539 Hamburg

Telefax: +49 40 7883-3990
E-Mail: votingrights@aurubis.com